Zeitentgelt
ifaa-Lexikon
Das Entgeltrahmenabkommen (ERA) unterscheidet zwischen den Entgeltgrundsätzen Zeitentgelt und Leistungsentgelt. Im Zeitentgelt wird für eine in einer Zeiteinheit geleistete Arbeit ein festes Entgelt gezahlt.
Das Zeitentgelt ist der universellste Entgeltgrundsatz und kommt in allen Tätigkeitsbereichen zur Anwendung. Im Gegensatz zum Leistungsentgelt werden keine besonderen Anforderungen an die Planbarkeit und Vorhersagbarkeit von Arbeit gestellt. Das Zeitentgelt in Verbindung mit einer Verteilung der Leistungszulage über ein Beurteilungsverfahren stellt eine häufig anzutreffende Bindung zwischen Leistung und Entgelt dar (siehe Abbildung). Beim Zeitentgelt werden das Leistungsergebnis und das Leistungsverhalten eines jeden Beschäftigten beurteilt.
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