Entgeltgrundsatz
ifaa-Lexikon
Der Begriff "Entgeltgrundsatz" bezeichnet die Prinzipien, nach denen im Unternehmen das Entgelt bestimmt wird, und gibt an, wie die Vergütung insgesamt oder in wesentlichen Teilen gestaltet ist, z.B. nach Zeit- oder Leistungsentgelt. Im Kontext der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie bestimmt er sich dadurch, ob dem über das tarifliche Grundentgelt hinausgehenden Entgelt sachbezogene Bestimmungsgrößen (Kennzahlen) oder Beurteilungsmerkmale für das Leistungsverhalten zugrunde liegen.
Die Entgeltgrundsätze werden demnach unterschieden nach:
- Leistungsentgelt (mit den Methoden Akkord- und Prämienentgelt und Zielvereinbarung) oder
- Zeitentgelt (mit der Methode Beurteilen oder einer Zielvereinbarung)
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