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Entgeltgrundsatz

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Der Begriff "Entgeltgrundsatz" bezeichnet die Prinzipien, nach denen im Unternehmen das Entgelt bestimmt wird, und gibt an, wie die Vergütung insgesamt oder in wesentlichen Teilen gestaltet ist, z.B. nach Zeit- oder Leistungsentgelt. Im Kontext der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie bestimmt er sich dadurch, ob dem über das tarifliche Grundentgelt hinausgehenden Entgelt sachbezogene Bestimmungsgrößen (Kennzahlen) oder Beurteilungsmerkmale für das Leistungsverhalten zugrunde liegen.

Die Entgeltgrundsätze werden demnach unterschieden nach:

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