
Leistungsbeurteilung
ifaa-Lexikon
Leistungsbeurteilung im weiteren Sinne bedeutet die Auseinandersetzung von betrieblichen Führungskräften mit den Leistungsergebnissen und dem Leistungsverhalten ihrer unterstellten Mitarbeiter.
Im eigentliche Sinne werden mit Leistungsbeurteilung Verfahren und Vorgehensweisen zur vorwiegend qualitativen Bewertung von Leistung und Leistungsverhalten der Mitarbeiter bezeichnet, die der Ermittlung leistungsbezogener Entgeltbestandteile dienen, aber auch für verschiedene andere Zwecke genutzt werden können.
Ziel der Leistungsbeurteilung ist das Erfassen und Ausweisen der gezeigten Leistung und des -verhaltens der Beschäftigten in einem zurückliegenden Beurteilungszeitraum durch einen Vergleich mit beschriebenen Leistungsstufen, denen Punktwerte zugeordnet sind. Von der Höhe dieser quantifizierten Leistung kann dann die Höhe von z. B. leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen abhängig sein.
Die Leistungsbeurteilung ist der Teilausschnitt der Mitarbeiterbeurteilung, der auf die Leistung und das Leistungsverhalten gerichtet ist, soweit es sich um die Arbeitsziele der Mitarbeiter auf operativer Ebene und die Zielsetzungen des Bereiches und des Unternehmens handelt. Ergänzt wird die Leistungsbeurteilung durch die Potenzialbeurteilung. Diese ist ein Instrument der strategischen Personalentwicklung, das auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter gerichtet ist (=entwicklungsorientierte Beurteilung).
Die Beurteilung von Mitarbeiterleistung und Mitarbeiterverhalten ist ein wesentliches Instrument der Personalführung. Das gilt aus unternehmerischer Sicht sowohl für die Durchsetzung zentraler personalpolitischer Ziele als auch unmittelbar für die Erreichung führungspolitischer Ziele der jeweiligen Führungskräfte und aus Mitarbeitersicht für die Rückmeldung der erbrachten Leistungen beziehungsweise des gezeigten Leistungsverhaltens.
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