
Grundentgelt
ifaa-Lexikon
Unter dem Begriff Grundentgelt wird ein Entgeltbestandteil verstanden, der unabhängig von der konkreten Wirtschaftssituation oder der Leistung bzw. dem Arbeitsverhalten der Beschäftigten gezahlt wird. Beim Grundentgelt handelt es sich um eine fixe Summe, die der Arbeitgeber regelmäßig an die Beschäftigten zum vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten hat.
Das Grundentgelt wird in der Regel durch die Anforderungen der den Beschäftigten übertragenen Arbeitsaufgaben bestimmt. Im Rahmen der
Anforderungsermittlung wird eine anforderungsgerechte Entgeltdifferenzierung über die Bildung von Entgeltgruppen erreicht. Dabei werden die Anzahl der Entgeltgruppen sowie deren Spreizung in der Regel durch Tarifverträge oder, bei fehlender Tarifbindung, durch die Betriebsparteien bestimmt. In den meisten Fällen dient das Grundentgelt auch als Basis für die Berechnung von Zulagen, Zuschlägen, leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen,
Provisionen oder Boni.

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