Durch die Gefährdungsbeurteilung profitieren.
Mit Sicherheit!
Was Sie sicherlich schon wissen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Herzstück im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung, mit der Gefährdungen entdeckt und im Idealfall komplett beseitigt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen, sondern kann andere Akteure aus dem Betrieb damit beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt allerdings immer beim Arbeitgeber.
Was sind die Voraussetzungen für einen gelungenen Arbeits und Gesundheitsschutz?
Arbeitsschutz ist Chefsache!
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer lästigen gesetzlichen Pflicht. Arbeitsschutz ist Chefsache! Machen Sie was daraus, denn ein gut organisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz kann zu Verbesserungen führen, die man vielleicht gar nicht vermutet.
Kleine Veränderungen führen oft schon zu großen Wirkungen.
Die Gefährdungsbeurteilung kann zu Prozessverbesserungen führen und sich damit direkt in barer Münze auszahlen.
Die Einbeziehung der Beschäftigten führt nicht nur zu einer positiven Entwicklung des Sicherheitsgeschehens, sondern signalisiert Wertschätzung, die wiederum das Commitment und die Leistungsfähigkeit erhöhen kann.
Der Flyer enthält alle wichtigen Infos zur Gefährdungsbeurteilung
Sprechen Sie uns an!
Dr. rer. pol.
Stephan Sandrock
Leitung Fachbereich Arbeits- und Leistungsfähigkeit
Telefon: +49 211 542263-33
Dr. phil.
Catharina Stahn
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Telefon: +49 211 542263-31
Weiterführende Informationen
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