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Entgeltgleichheit

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Entgeltgleichheit, was ist das?

Unter dem Begriff "Entgeltgleichheit" ist der Grundsatz zu verstehen, dass gleiches Entgelt für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen ist. In der aktuellen Diskussion steht die Frage der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen im Vordergrund. Dabei ist festzustellen, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern bereits seit 1957 Bestandteil des EG-Vertrags (Art. 141, früher 119) ist. Weitere gesetzliche Grundlagen sind unter anderem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 2 Abs. 2 AGG) und das Betriebsverfassungsgesetz (§ 80 Abs. 2 und 2a BetrVG) gegeben.

Die Entgeltrahmenabkommen (ERA) der Metall- und Elektroindustrie tragen dem Grundsatz der Gleichbehandlung bereits umfassend Rechnung. Die Betrachtung und damit die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt in allen Tarifgebieten personenunabhängig. Bei richtiger Anwendung des Tarifvertrages ist es daher unerheblich, ob eine Arbeitsaufgabe durch männliche oder weibliche Beschäftigte ausgeübt wird.

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EntgeltgleichheitEntgeltgleichheit

Entgeltgleichheit — gleiche Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit | Foto: © Mark Carrel/Fotolia.com

Die Entgeltlücke

Unter der Entgeltlücke (Gender Pay Gap) ist der geschlechterspezifische Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern zu verstehen; dabei ist zwischen der "unbereinigten" und "bereinigten" Entgeltlücke zu unterscheiden.In der öffentlichen Diskussion wird häufig die unbereinigte Entgeltlücke von derzeit rund 19 Prozent (vgl. Destatis 2020) herangezogen. Diese Kennzahl ist jedoch wenig informativ, da lediglich die durchschnittlichen kumulierten Jahresverdienste von Frauen und Männern verglichen werden.

Aussagefähiger ist die bereinigte Entgeltlücke. Hier werden Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Alter, Ausbildung, Branche, Studienrichtung, variable Entgeltbestandteile und Zuschläge, Betriebsgröße, Beschäftigungsverhältnis und die Erwerbsbiografie, berücksichtigt. Die bereinigte Entgeltlücke weist in der Regel je nach Merkmal einen deutlich geringeren Entgeltunterschied aus. So betrug sie dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge im Jahr 2018 nach Einbeziehung aller relevanten personen- und stellenbezogenen Merkmale 6 %.

Sven Hille zum Gender Pay Gap

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Fazit

Der Verdienstunterschied ist maßgeblich damit zu erklären, dass sich Zeiten der Erwerbsunterbrechung, zum Beispiel durch die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, auf Arbeitsverhältnisse (Vollzeit/Teilzeit) und die Berufswahl an sich besonders auswirken. Der Unterschied in der Vergütung ist keine Frage der Entgeltgleichheit, sondern eher der Chancengleichheit. Eine mögliche nachhaltige Lösung besteht darin, auf politischer Ebene verbesserte Rahmenbedingungen (zum Beispiel Kinderbetreuung sowie flexible Arbeitszeiten und -orte) zu schaffen.

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Untersuchungen zeigen: Unter Anwendung des Tarifvertrags beträgt die Entgeltlücke in der Metall- und Elektroindustrie 2,3 %.

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