Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
ifaa-Lexikon
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt einen Prozess, der erkrankten Beschäftigten nach Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen bzw. 42 Tagen eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen soll. Unternehmen sind verpflichtet (§ 167 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch [SGB IX)), ihren Beschäftigten dieses Angebot zu unterbreiten. Dabei sind Unternehmen allerdings auf die Einwilligung der Betroffenen zur Mitarbeit angewiesen.
Die Relevanz von BEM für Unternehmen und Beschäftigte wird zukünftig zunehmen, da Belegschaften, bedingt durch den demografischen Wandel, älter sind und später in die Rente eintreten. Ältere weisen durchschnittlich weniger Arbeitsunfähigkeitsfälle als jüngere Beschäftigte auf, allerdings weisen die Fälle im Durchschnitt deutlich mehr Krankheitstage auf. Hier kann BEM ein hilfreiches Instrument sein, um Beschäftigte nach längeren Fehlzeiten wieder an ihren Arbeitsplatz einzugliedern und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. BEM ist seit 2004 verpflichtend für Arbeitgeber. Es soll langzeiterkrankten Beschäftigten eine Rückkehr in den Betrieb sowie die Chance auf den Erhalt ihres Arbeitsplatzes ermöglichen.
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