Vertrauensarbeitszeit
ifaa-Lexikon
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, das auf dem Prinzip der Selbststeuerung der Beschäftigten aufbaut. Bei der Vertrauensarbeitszeit gibt es grundsätzlich keine festgelegten Arbeitszeiten. Es besteht persönliche Souveränität über die Arbeitszeit, sodass die Beschäftigten selbst entscheiden, wann und wie lange sie arbeiten. Die Beschäftigten sollen so eigenverantwortlich wie möglich für ihre Arbeitszeit sein. Dadurch wird zum einen weitreichende Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte ermöglicht und zum anderen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützt. Wesentlich ist, dass die angestrebten Ziele (Arbeitsergebnisse) erreicht werden und die betrieblichen Belange entsprechend Berücksichtigung finden. Vertrauensarbeitszeit setzt eine Unternehmenskultur des Vertrauens voraus und erfordert eine stark ausgeprägte Eigenverantwortung der Beschäftigten sich selbst und dem Unternehmen gegenüber.
Beim Modell der Vertrauensarbeitszeit wird die Arbeitszeit nicht mehr zentral oder vom Arbeitgeber erfasst und kontrolliert. Der Arbeitgeber hat zwar weiterhin die Aufzeichnungspflicht, was die geleisteten Arbeitsstunden betrifft. Allerdings kann der Arbeitgeber dies an die Beschäftigten delegieren, sodass die Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeiten sowie die Pausenzeiten selbst dokumentieren. So soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung einhalten. Diese Daten sollten betrieblich gespeichert sein, sodass der Arbeitgeber jederzeit die Möglichkeit hat, die Angaben zu Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die geleisteten Stunden stichprobenartig zu kontrollieren.
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