Checkliste zur Gestaltung mobiler Arbeit
Mobile Arbeit hält Einzug in die Betriebe
Durch die zunehmende Digitalisierung und besonders durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, befindet sich die Arbeit im Wandel: Mobiles Arbeiten, sowohl von unterwegs als auch z. B. im Homeoffice, gewinnt an Bedeutung und verdrängt (zumindest zeitweise) den klassischen Büroarbeitsplatz sowie die Bedeutung der Präsenzkultur. Die Einführung von flexibler und mobiler Arbeit erfordert jedoch eine bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Arbeitsorganisation sowie betriebsindividuelle Regelungen.
Ziel und Nutzen der Checkliste
Die vorliegende Checkliste soll betrieblichen Akteuren helfen, sich einen Überblick über die unterschiedlichen Handlungsfelder zu verschaffen und mögliche Gestaltungs- und Handlungsbedarfe im Unternehmen zu erkennen. Die Checkliste dient als Selbstbewertungsinstrument zur Standortbestimmung, Identifizierung und Erarbeitung von konkreten Gestaltungsmaßnahmen. Sie bietet so einen hervorragenden Einstieg in die Thematik.
Beispielhafte Gestaltungsempfehlungen aus der Praxis
Bereits heute gehört das Arbeiten an unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Zeiten für zahlreiche Unternehmen und Beschäftigte zum Alltag. Die folgenden Gestaltungsansätze aus der Praxis zeigen, wie Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen gemeinsam mit ihren Beschäftigten mobile Arbeit bedarfsgerecht und zielorientiert eingeführt und gestaltet haben:
- Einheitlicher Rahmen für alle Beschäftigten.
- "Doppelte Freiwilligkeit": Mobile Arbeit bedarf des freien Willens sowohl von Seiten der Beschäftigten als auch der Führungskräfte — kein einseitiger Anspruch auf mobiles Arbeiten, aber auch keine Pflicht.
- Mobile Arbeit ist grundsätzlich für alle Beschäftigten möglich, sofern diese alle arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten umfasst, welche auch außerhalb des Büros durchgeführt werden können.
- Die Beschäftigten stimmen sich mit dem direkten Vorgesetzten über die Lage der Arbeitszeit und über die Erreichbarkeit während der Mobilarbeit ab.
- Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Datensicherheit, zum Daten- und Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie.
- Selbstständige Zeiterfassung durch Beschäftigte.
- Klare und transparente Regelung, an wie vielen Tagen Mobilarbeit erlaubt ist (z. B. max. 2 Tage in der Woche, kein Anspruch auf einen regelmäßigen Tag usw.).
- Die Beschäftigten haben ihre Arbeitsplätze im Betrieb. Die Nutzung des Arbeitsplatzes im Betrieb ist der Normalfall.
- Grundsätzlich müssen die Beschäftigten während der Arbeitszeit über Firmenhandy und E-Mail erreichbar sein.
- Eine leistungsfähige Internetverbindung muss vorhanden und mit einem Kennwort sowie hardwaretechnisch gesichert sein.
- Projekte oder Dienstleistungen sollten die individuellen Arbeitszeiten der Beschäftigten möglichst berücksichtigen. Dadurch wird die Isolation des Einzelnen verhindert und die Zusammenarbeit gestärkt.
- Bei betrieblichen Erfordernissen (z. B. Besprechungen, Veranstaltungen, Vertretungen) ist der Beschäftigte verpflichtet, im Unternehmen präsent zu sein.
- Die Führungskräfte sind im Umgang mit mobiler Arbeit geschult.
- Der Arbeitgeber hat das Recht, aus betrieblichen Gründen ganz oder teilweise das Recht auf mobiles Arbeiten zu widerrufen.
Weitere Informationen
Mobiles Arbeiten
Zahlen/Daten/FaktenDas Faktenblatt hilft, sich einen Überblick über die unterschiedlichen Handlungsfelder zu verschaffen und mögliche Gestaltungsbedarfe zu erkennen.
Mobilarbeitsführerschein
VeranstaltungenVeranstaltung f. Verbandsmitarbeiter u. betriebliche Akteure, z. B. Personalverantwortliche, unabhängig von der bisherigen Kenntnis der Thematik.
Ganzheitliche Gestaltung mobiler Arbeit
PräsentationenÜbersichts-Poster mit den wichtigsten Schritten zur ganzheitlichen Gesaltung mobiler Arbeit
Gutachten zur Mobilen Arbeit
PublikationenGutachten des ifaa zum aktuellen Stand der Mobilen Arbeit sowie daraus entstehenden Herausforderungen, Handlungs- und Forschungsfeldern und Lösungen.
Sprechen Sie uns an!
Dr. rer. pol.
Ufuk Altun
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon: +49 211 542263-41
Dipl.-Arb.-Wiss.
Veit Hartmann M. A.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon: +49 211 542263-27