
Entgeltrahmenabkommen (ERA)
ifaa-Lexikon
Die Entgeltrahmenabkommen (ERA) wurden in der tariflich gebundenen Metall- und Elektroindustrie Deutschlands in den Jahren 2003-2005 durch die zuständigen Tarifträgerverbände mit den jeweils zuständigen IG-Metall-Bezirksleitungen vereinbart. Mit diesen Abkommen bzw. Tarifverträgen wurde die bis dahin getrennte Eingruppierung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten aufgehoben. Für beide Beschäftigtengruppen gilt seitdem eine einheitliche Eingruppierungssystematik, gemäß der Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.
Auf dieser Grundlage sind auch die „alten“ Lohn- und Gehaltsgruppen in jeweils „neue“ einheitliche Entgeltgruppensystematiken für alle tariflich Beschäftigten überführt worden. Methodisch betrachtet gelten in den einzelnen Tarifgebieten allerdings unterschiedliche Systeme der Arbeitsbewertung und Eingruppierung.
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