Arbeitsbewertung
ifaa-Lexikon
Mit der Arbeitsbewertung wird angestrebt, unterschiedliche Tätigkeiten mittels vergleichbarer Bewertungskriterien so zu klassifizieren, dass auf dieser Grundlage annähernde Entgelt-Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Hierzu ist zunächst der Aufgabenbereich zu analysieren und in arbeitsteilig zweckmäßige Teilaufgaben zu gliedern. Anschließend sind die prägenden Teilaufgaben zu bestimmen und mittels eines vorgesehenen Bewertungsverfahrens zu bewerten.
Die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt unabhängig von der Person, die diese Aufgaben ausführt. Basierend auf dem ermittelten Wert einer Aufgabe werden die ausführenden Beschäftigten in die entsprechende (tarifliche) Entgeltgruppe eingruppiert
Methoden der Arbeitsbewertung
Methodisch betrachtet gelten in den einzelnen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie unterschiedliche Systeme der Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Es wird insbesondere unterschieden zwischen der summarischen Arbeitsbewertung und der analytischen Arbeitsbewertung mit unterschiedlichen Einzelverfahren (siehe Abbildung).
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