
Personalwirtschaftliches Gutachten zum Wert flexibler Arbeitszeitmodelle und den Gefahren von Einschränkungen
Gutachten im Nachgang des sog. Stechuhrurteils des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18, erstellt im Auftrag von Gesamtmetall
Der EuGH hat in seinem Urteil (Az. C-55/18) im Jahr 2019 festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Nach der Entscheidung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Arbeitgebern die Bereitstellung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems der Arbeitszeiterfassung aufzuerlegen, mit dem die geleistete Arbeitszeit sämtlicher Arbeitnehmer gemessen werden kann.
In Deutschland rechnen Experten damit, dass das im Jahr 2022 folgende BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.
Ziel des Gutachtens
Das Ziel dieses Gutachtens ist eine personalwirtschaftliche Betrachtung, welchen gesamtgesellschaftlichen, aber auch wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Wert zeit- und ortsflexible Arbeitsmodelle vor dem Hintergrund der Diskussionen um das sog. „Stechuhrurteil“ haben. Erforderlich ist hierbei die faktenbasierte Auseinandersetzung mit den teils vorgetragenen Zerrbildern, etwa zur Vertrauensarbeitszeit.
Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt in der Beantwortung der Frage, welche (negativen) Folgen eine starre Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit für flexible Arbeitszeitmodelle hätte bzw. ob flexible Arbeitszeitmodelle einer starren Erfassung der Arbeitszeit zugänglich sind. Skizziert werden zudem auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen für den Fall, dass die Vorgaben des EuGH extensiv umgesetzt würden.
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