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EU AI Act – Was Artikel 4 für Unternehmen bedeutet

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Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen die rechtlichen Anfor­derungen des European Artificial Intelligence Act (kurz: EU AI Act / dt.: KI-Verordnung) umsetzen. Seit Februar 20251 verpflichtet Artikel 4 Unter­nehmen, in denen KI-Systeme zum Einsatz kommen, sicher­zustellen, dass ihr Personal über ausrei­chende KI-Kompetenz verfügt. Zusammen mit weiteren Vorgaben zu tech­nischen und organisa­torischen Pflichten wird damit das Ziel verfolgt, KI-Systeme verant­wortungs­voll und rechts­sicher einzusetzen. Dies liegt mit Blick auf den Schutz betrieb­licher Daten und möglicher Haftungs­risiken auch im Interesse von Unter­nehmen.

1 Eine staatliche Durch­setzung dieser Regelung ist im Fall der fristgerechten Benen­nung einer nationalen Aufsichts­behörde (entsprechend Art. 70 KI-VO) frühestens zum 2. August 2025 zu erwarten.

Der ifaa-Faktencheck fasst die wichtigsten Anforderungen, die aus der KI-Verordnung resultieren, zusammen und zeigt Schritte der Kompetenz­vermittlung auf.

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Faktencheck | 8 Seiten | PDF | 273 KB

Artikel 4 der KI-Verordnung im Wortlaut

»Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnah­men, um nach besten Kräften sicher­zustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausrei­chendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre tech­nischen Kennt­nisse, ihre Erfah­rung, ihre Aus­bildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personen­gruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berück­sichtigen sind.«

Wer wird in die Pflicht genommen?

  • Unternehmen, die KI-Systeme herstellen oder herstellen lassen und sie unter eigenem Namen – gegen Entgelt oder unent­geltlich – in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Diese gelten als Anbieter.
  • Unternehmen, die fremd­entwickelte KI-Anwen­dungen im Betrieb nutzen. Diese gelten i.d.R. als Betreiber2.

Die Pflicht zur KI-Kompetenz bezieht sich zudem nicht nur auf die End­nutzerinnen und -nutzer von KI-Systemen, sondern auf das gesamte Personal entlang der KI-Wert­schöpfungs­kette. Dies betrifft alle Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter, welche je nach ihrer Rolle an der Konzeption und Entwicklung eines KI-Systems bzw. an deren Integration und Betrieb im Rahmen betrieb­licher Strukturen beteiligt sind, oder ein KI-System im Rahmen ihrer Tätig­keit nutzen.

2 Abweichungen von dieser Einstufung ergeben sich im Falle von sog. Hochrisiko-KI-Systemen. Eine erste Orientierung bei der Risiko­klassifi­zierung von KI-Systemen gem. KI-VO bietet z. B. der Bitkom Umsetzungs­leitfaden zur KI-Verordnung. [4]

Was bedeutet KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz bezeichnet »die Fähig­keiten, die Kennt­nisse und das Verständnis (…) KI-Systeme sachkundig einzu­setzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verur­sachen kann, bewusst zu werden.« (Art. 3, Nr. 56 KI-VO)

Welche Kompetenzen konkret erforderlich sind, lässt sich schwer pauschal definieren, da diese in Orientierung an

  • dem spezifischen KI-System,
  • dessen Einsatz­kontext (Branche, Fach­abteilung),
  • dem Zweck der KI-Nutzung sowie
  • der spezifi­schen Rolle des Personals

abgeleitet werden müssen. Aus der Begriffs­bestimmung geht jedoch klar hervor, dass in jedem Fall

  • ein theoretisches (Grund-)Verständnis über die Funktions­weise sowie über die ethischen, organisa­torischen und ggf. gesell­schaftlichen Chancen und Risiken,
  • praktische (Anwendungs-)Fähigkeiten und
  • ggf. technische Kompetenzen

bezogen auf ein spezifisches KI-System sichergestellt werden müssen.

Wie kann KI-Kompetenz sichergestellt werden?

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, die KI-Kompe­tenzen ihrer Mitarbei­tenden zu fördern. Es wird empfohlen, frühzeitig vor dem Roll-out von KI-Systemen im Betrieb mit der Planung und Durch­führung von Maßnahmen zu beginnen. Bestenfalls nimmt die Sicherung von KI-Kompe­tenzen einen festen Platz in der strate­gischen Personal­entwicklung ein.

Geeignete Maß­nahmen können beispiels­weise sein:

  • Interne Richtlinien zum Umgang mit KI-Tools können zur Kompetenz­sicherung beitragen, sofern sie praxis­nah und verbindlich sind.
  • Interne oder externe Schulungs­angebote, welche auf das genutzte KI-System, den Einsatz­kontext (Branche, Unter­nehmens­bereich etc.) und auf die Aufgaben und Bedarfe Mitarbei­tender in Bezug auf das KI-System abgestimmt sind.
  • Internes Know-how nutzen: Mitarbeitende mit einschlägigen Kennt­nissen und Erfah­rungen können als Multipli­katoren eine zentrale Rolle spielen, indem sie praxisnah Wissen vermitteln. Durch ihre betriebliche Erfahrung können sie schnell Unter­stützung bei konkreten Anwendungs­fällen bieten, Mitarbei­tende gezielt in der Nutzung von KI-Systemen unter­weisen und regula­torische Anforderungen umsetzen.
  • Informelle Initiativen wie betriebliche KI-Communities oder »lebende« FAQ-Dokumente können zusätzlich helfen, die Aus­einander­setzung mit KI-Anwen­dungen und den Wissens­transfer zu fördern, sowie Akzeptanz und praktisches Knowhow zur Nutzung dieser Techno­logien zu entwickeln.

Entscheidend ist, dass die gewählten Maßnahmen KI-Kompetenzen fördern, die den Aufgaben und Verant­wortlich­keiten der Mitarbei­tenden im Umgang mit einem KI-System entsprechen – durch Schulungen, Erprobung und Austausch.

Warum Unternehmen von KI-Kompetenzen profitieren

  • Risiko­minimierung durch Prävention: Verstöße und Haftungsrisiken können minimiert werden, indem die rechtssichere Nutzung von KI-Systemen gefördert wird. Sensibili­sierte und kompetente Mitarbeitende können Fehl­verhalten aktiv vermeiden.
  • Klare Pflichten: Maßnahmen zur Kompetenz­sicherung für die KI-Nutzung helfen zu erkennen, ob Fehler auf Fahr­lässigkeit, Unwissen­heit oder Absicht beruhen. Dies fördert Rechts­sicherheit innerhalb der Organisation.
  • Schutz des Unternehmens: Nach­weisbare Maß­nahmen zur Kompetenz­sicherung stärken die Verteidigungs­position eines Unter­nehmens im Falle von Daten­schutz­verstößen oder anderen Compliance-Fragen. Auch wenn Artikel 4 des EU AI Act keine explizite Dokumen­tations­pflicht formuliert, ist es für Unter­nehmen ratsam, ergriffene Maßnahmen zur Kompetenz­sicherung zu doku­mentieren, um nach­weisen zu können, dass sie ihrer Verant­wortung nach­gekommen sind.
  • Akzeptanz von KI im Unter­nehmen: Die Vermittlung von KI-Kompetenzen kann Vorbehalte und Ängste vor der Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Unter­nehmen reduzieren. KI-Kompetenz bildet somit das Fundament für den produktivitäts­förderlichen Einsatz von KI in Unter­nehmen.

GUT ZU WISSEN: Die Pflicht zur Sicher­stellung von KI-Kompetenzen ist – anders als vielfach dargestellt – nicht gleich­zusetzen mit einer pauschalen Schulungs­pflicht, geschweige denn mit der Verpflich­tung, Kompetenzen zu prüfen oder Personal zu zertifizieren.

ACHTUNG: Kommt ein sog. Hochrisiko-KI-System gemäß KI-VO zum Einsatz, ergeben sich vom Wortlaut in Artikel 4 abweichende Pflichten. In dem Fall muss der Betreiber eines solchen Systems dafür sorgen, dass die mit der mensch­lichen Über­wachung gemäß Art. 14 KI-VO beauf­tragten Personen über die erforderliche Ausbildung verfügen (vgl. Art. 26 Abs. 2 KI-VO).

UNSERE EMPFEHLUNG: Alle mit dem Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems in Zusammen­hang stehenden Pflichten sollten Unter­nehmen in jedem Fall mit juristischer Beratung ermitteln lassen.

Leitfaden und Praxisbeispiele

Im ifaa-Faktencheck (PDF) finden Sie einen Leitfaden zur Bestimmung und Entwicklung der erforderlichen KI-Kompetenzen.

Die Schritte

  1. Übersicht von KI-Systemen im Unternehmen
  2. Übersicht über Zielgruppen und deren Vorkenntnisse
  3. Erforderliche Kompetenzen zur Risiko- und Schadensprävention
  4. Erforderliche Kompetenzen für den sachkundigen Einsatz
  5. Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und -sicherung
  6. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verstetigung

werden anhand der zwei fiktiven Praxisbeispiele

  • »MS Copilot als Assistenzsystem in der Wissensarbeit« und 
  • »KI-gestütztes Produktionsplanungssystem«

verdeutlicht.

ifaa ZDF EU AI Act Leitfaden

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Faktencheck | 8 Seiten | PDF | 273 KB

Weitere Informationen

1] Gesetzestext vom 13.06.2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1689

2] Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 08.06.2023 (Aktualisierung: 19.02.2025): https://www.europarl.europa.eu/topics/en/article/20230601STO93804/eu-ai-act-first-regulation-on-artificial-intelligence

3] Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA | DIE ARBEITGEBER) vom 04.11.2024: https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2024/11/bda-arbeitgeber-regelung_ki_verordnung-EU_Al_Act-was_steht_drin-2024-11.pdf

4] Bitkom (2024) Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung. Compliance in der Praxis – Schritt für Schritt: https://www.bitkom.org/sites/main/files/2024-10/241028-bitkom-umsetzungsleitfaden-ki.pdf

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