
Teilzeit
ifaa-Lexikon
Teilzeit ist jede vertragliche Wochenarbeitszeit, deren Höhe unterhalb der Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte im gleichen Unternehmensbereich liegt (siehe Abbildung). Das Entgelt ist entsprechend reduziert.

Teilzeit ermöglicht die Anpassung der Personalkapazität an den Arbeitszeitbedarf. Teilzeit ist ein geeignetes Instrument, um die Personalkapazität zu reduzieren, gleichzeitig aber gut qualifizierte Beschäftigte an das Unternehmen zu binden, mit denen bei beiderseitigem Bedarf auch wieder längere Arbeitszeiten vereinbart werden können. Andererseits lässt sich die Personalkapazität durch zusätzliche Teilzeitbeschäftigte auch erhöhen, beispielsweise als Ersatz für ständig anfallende Überstunden, deren Umfang die Einstellung einer weiteren Vollzeitkraft nicht rechtfertigt. Das entlastet die Beschäftigten und vermeidet Mehrarbeit und entsprechend Mehrarbeitszuschläge. Einzelne Untersuchungen zeigen, dass die Produktivität bei geringerer Arbeitszeit höher ist. Teilzeit unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie kann dazu beitragen, Fehlzeiten – zum Beispiel aufgrund von Erkrankungen eigener Kinder oder Leistungseinschränkung – zu reduzieren. Sie verbessert die Einsetzbarkeit zeitlich eingeschränkt verfügbarer Fachkräfte, zum Beispiel von Eltern. Das Angebot von Teilzeit erhöht die Arbeitgeberattraktivität.
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