Jobsharing
ifaa-Lexikon
Jobsharing ist eine besondere Form der Teilzeit. Zwei oder mehr Beschäftigte teilen sich einen Arbeitsplatz, den sie im Wechsel besetzen (siehe Abbildung).
Die Effekte von Jobsharing entsprechen denen der Teilzeit. Im Unterschied dazu sind jedoch mehrere Personen für denselben Arbeitsplatz verantwortlich und teilen sich Aufgaben. Dies erfordert klare und verbindliche Absprachen. Jobsharing kann sich auch für Führungskräfte in Teilzeit eignen.
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