
Erwerbstätigkeit
ifaa-Lexikon

Eine Erwerbstätigkeit liegt bei Personen im Alter von 15 Jahren und mehr vor, die im Berichtszeitraum in einem Arbeitsverhältnis stehen (z. B. Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Beamte, Soldatinnen und Soldaten, marginal Beschäftigte), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Mithelfende Familienangehörige in einem Familienbetrieb gelten auch dann als erwerbstätig, wenn sie keinen Lohn bzw. kein Gehalt beziehen. Daneben gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, aber formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit). Für die Erwerbstätigkeit in amtlichen Statistiken ist nicht von Bedeutung, ob der Lebensunterhalt davon überwiegend bestritten wird. Seit 2011 zählen zu den Erwerbstätigen auch Personen in freiwilligen Diensten (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr).
Die Anzahl oder Anteile von Erwerbstätigen sind Kennzahlen, die nichts über das Arbeitsvolumen, die Arbeitsleistung, die erbrachte Wirtschaftsleistung oder die Produktivität aussagen. Zur Einordnung und für zeitliche oder räumliche Vergleiche müssen sie durch weitere Kennzahlen (z. B. Erwerbsstunden, Erwerbsstruktur, Arbeitsproduktivität, Wertschöpfung) ergänzt werden."
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