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Erwerbstätigkeit

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ifaa Lexikon Erwerbstätigkeit

Eine Erwerbs­tätigkeit liegt bei Personen im Alter von 15 Jahren und mehr vor, die im Berichts­zeitraum in einem Arbeits­verhältnis stehen (z. B. Arbeiter­innen und Arbeiter, Angestellte, Beamte, Soldat­innen und Soldaten, marginal Beschäf­tigte), selbst­ständig ein Gewerbe oder eine Land­wirt­schaft betreiben oder einen freien Beruf aus­üben. Mithel­fende Familien­angehörige in einem Familien­betrieb gelten auch dann als erwerbs­tätig, wenn sie keinen Lohn bzw. kein Gehalt beziehen. Daneben gelten auch Personen als erwerbs­tätig, die vorüber­gehend nicht arbeiten, aber formell mit ihrem Arbeits­platz verbunden sind (z. B. Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit). Für die Erwerbs­tätigkeit in amtlichen Statistiken ist nicht von Bedeu­tung, ob der Lebens­unterhalt davon über­wiegend bestritten wird. Seit 2011 zählen zu den Erwerbs­tätigen auch Personen in frei­willigen Diensten (Bundes­freiwil­ligen­dienst, Frei­williges Soziales oder Ökolo­gisches Jahr).

Die Anzahl oder Anteile von Erwerbs­tätigen sind Kenn­zahlen, die nichts über das Arbeits­volumen, die Arbeitsleistung, die erbrachte Wirt­schafts­leistung oder die Produk­tivität aussagen. Zur Einord­nung und für zeit­liche oder räum­liche Vergleiche müssen sie durch weitere Kenn­zahlen (z. B. Erwerbs­stunden, Erwerbs­struktur, Arbeits­produktivität, Wert­schöpfung) ergänzt werden."

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