CSRD-Berichtspflicht entschärft – Ein kleiner Schritt für die EU, ein großer für die Wirtschaft

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aus dem Jahr 2022 wollten politische Akteure der Europäischen Union (EU) eine weitere Berichtspflicht für Unternehmen einführen. Durch Widerstand gegen die unzumutbare Bürokratiebelastung für eine bereits angeschlagene Wirtschaft wurde das politische Vorhaben gestoppt, verschoben und durch die Verringerung der Zahl der betroffenen Unternehmen entschärft. „Ein absehbar nachteiliges Projekt kurz vor der Realisierung zu stoppen, erfordert Einsicht und Mut, ist aber nur mit geringem Aufwand verbunden und erspart unnötige Konflikte, Probleme sowie Verschwendung von Zeit und Geld. Hierzu passt das Sprichwort: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Um einen weiteren Anstieg oder im besten Fall sogar eine Reduzierung von Bürokratie zu erreichen, ist den politischen Entscheidungsträgern auch bei anderen Berichtspflichten die gleiche Einsicht und der gleiche Mut wie bei der CSRD zu wünschen.

Düsseldorf, 13.04.2026

Faktencheck zur CSRD

Um betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung zur CSRD zu geben, hat das ifaa ein Faktenblatt erstellt. Aufgrund neuer EU-Vorgaben wurde dies aktualisiert: https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/zahlendatenfakten/zdf-csrd

Was galt bisher?

Die ursprünglich geplante und mit 350 Seiten in EU-Dokumenten beschriebene Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit sollte ab 2024 (später 2025) für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Netto-Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro (später 50 Millionen Euro) gültig sein. Nur in Deutschland hätte dies mehr als 14.000 Unternehmen betroffen. In den jährlichen Berichten sollten diese Informationen zu mehr als 90 möglichen Themen mit mehr als 1.100 möglichen Datenpunkten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung offengelegt werden. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gab an, dass zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht 33 Gesetzesänderungen erforderlich sind. Der Erfüllungsaufwand in Bundesministerien wurde mit 2,85 Millionen Euro pro Jahr und der bürokratische Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft mit 1,58 Milliarden Euro abgeschätzt.

Was gilt neu?

Durch Widerstand und Druck aus den Mitgliedstaaten wurde in den EU-Institutionen Anfang 2025 eine sogenannte „Omnibus-Initiative“ gestartet, durch die besonders kritische und belastende Bürokratievorhaben (CSRD, CBAM, CSDDD, Tax-VO) gestoppt und entschärft werden sollen. Bezogen auf die CSRD liegen mit den Richtlinien (EU) 2025/794 sowie (EU) 2026/470 erste rechtsverbindliche Ergebnisse vor. Betroffen von der CSRD sind nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro. Dadurch reduziert sich die Anzahl betroffener Unternehmen um etwa 90 %. Der Start der Berichtspflicht wurde zudem auf das Jahr 2027 verschoben.

Was kommt noch?

Von der EU ist noch eine Vereinfachung der vorgeschriebenen Berichtsinhalte geplant. Diese soll durch eine Verordnung im Laufe des Jahres 2026 rechtskräftig werden. Bis zum Jahr 2031 sollen die EU-Vorgaben zur CSRD überprüft werden, wobei sich die EU eine erneute Ausweitung der Berichtspflicht vorbehält. Für aktuell von zusätzlicher Bürokratie durch die CSRD verschonte Unternehmen bleibt zu hoffen, dass die politischen Akteure dann nicht wieder in alte Muster zurückfallen und das ursprünglich geplante Bürokratiemonster doch noch aktivieren wollen.

Weitere Informationen, praktische Arbeitshilfen sowie Zahlen, Daten und Fakten zur Nachhaltigkeit stehen auf der Webseite des ifaa zur Verfügung: www.arbeitswissenschaft.net/themenfelder/nachhaltigkeit

 

 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Christine Molketin unter c.molketin(at)ifaa-mail.de /0211 542263-26. Gerne vermitteln wir auch Interviews mit unseren Experten.

Christine Molketin Mitarbeiterin Administration Public Relations Services ifaa

Christine Molketin M.A.

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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