
Wahlarbeitszeit
ifaa-Lexikon
Wahlarbeitszeit zeichnet sich dadurch aus, dass Beschäftigte das Volumen ihrer vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum meist in einem vorgegebenen betrieblichen Rahmen und in Absprache mit ihren Vorgesetzten verändern können. Das Entgelt wird entsprechend angepasst.
Wahlarbeitszeit bietet Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte. Die Personalkapazität kann bei entsprechendem Interesse der Beschäftigten an längerfristige Kapazitätsschwankungen angepasst werden. Beschäftigte, die vorübergehend zeitlich eingeschränkt sind (z. B. aufgrund einer berufsbegleitenden Weiterbildung) oder vorübergehend ein höheres Einkommen benötigen und daher ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, können an das Unternehmen gebunden werden. Wahlarbeitszeit trägt zur alternsgerechten und lebenssituationsspezifischen Arbeitszeitgestaltung bei.
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