Orts- und zeitflexible Arbeit ist für viele Unternehmen und Beschäftigte längst gelebter Alltag. Gleichzeitig zeigt sich: Flexible Arbeitsmodelle werden je nach Branche, Tätigkeit und Belegschaft sehr unterschiedlich ausgestaltet und kontinuierlich an betriebliche Bedarfe sowie individuelle Wünsche angepasst. Auch Beschäftigte ohne Ortsflexibilität wünschen sich zunehmend Arbeitszeiten, die besser mit privaten Anforderungen vereinbar sind. Unternehmen wiederum benötigen zeitliche Spielräume, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können.„Die Konsequenz aus vielen betrieblichen Anforderungen und Bedarfen von Beschäftigten lautet: Das Arbeitszeitgesetz ist in Teilen nicht mehr zeitgemäß. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten, sind passgenaue, betriebliche Lösungen unverzichtbar“, so Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V. „Gleichzeitig bleibt klar: Arbeitsschutz hat für die Unternehmen weiterhin hohe Priorität. Ziel ist es, Beschäftigte dauerhaft gesund und arbeitsfähig zu halten.“
Düsseldorf, 18.06.2026
Um diese „doppelte Flexibilität“ zu ermöglichen, sind Anpassungen des bestehenden Arbeitszeitgesetzes erforderlich. Der aktuelle Gesetzentwurf greift diese Anforderungen jedoch nicht ausreichend auf und lässt wichtige Potenziale ungenutzt.
Arbeitszeitregelungen müssen zur betrieblichen Realität passen
Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht ist entscheidend, dass Arbeitszeitregelungen zur betrieblichen Realität passen. Flexible Arbeitszeitmodelle müssen dort gestaltet werden können, wo konkrete Rahmenbedingungen dies nahelegen – etwa abhängig von Tätigkeiten, Belegschaftsstruktur, Schichtsystemen, Kundenanforderungen und Präferenzen der Beschäftigten. Ein Regelungsrahmen sollte solche betrieblichen Lösungen ermöglichen und nicht unnötig einschränken.
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die stärkere Orientierung an einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Der Acht-Stunden-Tag sollte nicht mehr alleiniger Ausgangspunkt sein, wenn projektbezogene oder lebensphasenspezifische Anforderungen flexiblere Lösungen erfordern. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie bietet hierfür entsprechende Spielräume, die genutzt werden sollten.
Wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit kein Novum
Dabei ist eine wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit kein Novum: In vielen Schichtbetrieben – insbesondere in Bereichen mit durchgehender Produktion – bestehen bereits seit Jahren bewährte Modelle, die auf durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten basieren. Diese praxisnahen und häufig ergonomisch gestalteten Systeme lassen sich nicht in ein starres tägliches Raster überführen, ohne ihre Funktionalität zu beeinträchtigen.
Auch bei der Arbeitszeiterfassung ist ein ausgewogener Ansatz notwendig. Sie muss praxistauglich, verhältnismäßig und an die jeweilige Tätigkeit angepasst sein. Ziel sollte es sein, den Arbeitsschutz sicherzustellen, ohne eigenverantwortliche und flexible Arbeitszeitmodelle – insbesondere Vertrauensarbeitszeit – unnötig zu erschweren oder faktisch auszuschließen.
Gerne vermitteln wir Interviews mit unseren Experten. Melden Sie sich gerne bei Christine Molketin (c.molketin@ifaa-mail.de).

