ifaa-Checkliste zur mobilen Arbeit gibt einen Überblick
Düsseldorf, 6.4.2020
„Aktuell stehen viele Beschäftigte vor der Herausforderung nicht nur die für sie neuen Anforderungen durch die Arbeit von zu Hause zu meistern, sondern insbesondere auch – da viele der Schülerinnen und Schüler ja auch zu Hause sind – mit Personengruppen in Räumen zu arbeiten, mit denen man klassischerweise nicht „zusammenarbeitet“. „Dies spielt besonders vor dem Hintergrund der Einhaltung von Regelungen und Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit eine große Rolle,“ so Veit Hartmann, wissenschaftlicher Experte des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Datenschutz und die Datensicherheit auch im Arbeitszimmer „Zuhause“ beachtet werden kann, zeigt die überarbeitete Checkliste des ifaa. https://www.arbeitswissenschaft.net/Checkliste_mobile_Arbeit
Der Anteil an Beschäftigten, die aktuell aufgrund der Folgen des Corona-Virus von zu Hause aus arbeiten, ist in Deutschland vermutlich so hoch wie noch nie. Unter dem Begriff „Home Office“ werden sowohl in den Unternehmen, als auch bei den Beschäftigten die unterschiedlichen Arten des Arbeiten von zu Hause aktuell zusammengefasst. Das diese Begrifflichkeit im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in vielen Haushalten falsch ist und das die meisten Beschäftigten eigentlich mobil von zu Hause arbeiten, wird dabei leicht vergessen. Dabei gilt es für viele Beschäftigte zunächst einmal mit der aktuellen Situation adäquat umzugehen und die unterschiedlichen Anforderungen „unter einen Hut zu bringen“. Darunter auch den Datenschutz.
Wie sieht Datenschutz und Datensicherheit konkret aus? Tipps aus der ifaa-Checkliste
§ Die Vertraulichkeit der Daten ist gesichert.
§ Das Betriebssystem ist mit einem Passwort versehen.
§ Die elektronische Datenübertragung ist nach dem Stand der Technik verschlüsselt.
§ Der Zugriff auf Daten oder Programme von mobilen Endgeräten ist gesichert.
§ Für die Datenübertragung werden VPN-Zugänge genutzt.
§ Es werden regelmäßig Schulungen der Beschäftigten und Führungskräfte zum datensicheren und datenschutzgerechten Umgang mit mobilen Endgeräten angeboten.
§ Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit personenbezogenen Daten sind schriftlich festgelegt.
§ Die räumlichen Anforderungen wie zum Beispiel separates und abschließbares Arbeitszimmer sind geklärt.
§ Regeln zur Datensicherung und Regeln für den Fall des Verlusts des Endgerätes sind festgelegt.
Die Bedeutung der DSGVO für die Unternehmen
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union verbindlich anwendbar. Gleichzeitig trat im Juni 2017 auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das sogenannte BDSG-neu.
Mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) muss gewährleistet sein, dass insbesondere personenbezogene Daten ausreichend gesichert und vor Zugriffen unbefugter Dritter geschützt werden. Die DS-GVO gibt im Artikel 32 technisch organisatorische Maßnahmen vor, mit denen die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleistet werden soll. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden (§ 64 BDSG neu und Art. 32 DS-GVO). Zudem müssen die Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf die Anforderungen aus den Datenschutzvorschriften nach der DS-GVO hinweisen und sie zu deren Beachtung und Einhaltung verpflichten. Diese Pflicht folgt aus der Weisungsgebundenheit der Beschäftigten im Datenschutz (Art. 29 DS-GVO).

