Vielfalt / Diversity
ifaa-Lexikon
Unter Vielfalt oder auch „Diversity“ werden vielfältige Blickwinkel und Fähigkeiten von Beschäftigten im Betrieb verstanden. Diese Blickwinkel und Fähigkeiten entstehen durch die Kombination verschiedener sichtbarer und unsichtbarer Merkmale und Dimensionen. Diese sind zum Beispiel
- Lebensalter,
- Geschlecht,
- sexuelle Orientierung/Identität,
- Behinderung (physische und/oder psychische Fähigkeiten),
- ethnische Herkunft und Nationalität,
- Religion und Weltanschauung.
Zur Vielfalt in der Arbeitswelt gehören auch soziale Lage/Herkunft, Qualifikation, Aussehen sowie Lebensformen/-entwürfe, die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse bzw. Positionen und Rollen, in denen die Beschäftigten tätig sind. Vielfalt ist auch in vielen gesetzlichen Regelungen verankert. Zu nennen sind hier u. a. das Grundgesetz (GG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Welche Bedeutung hat Vielfalt für Unternehmen?
Wer Vielfalt bewusst einbezieht, …
- … nimmt die unterschiedlichen Blickwinkel und Fähigkeiten der Beschäftigten wahr und setzt sie gezielt ein.
- … schafft ein Arbeitsumfeld, in welchem jeder chancengleich seine Potenziale entfalten kann.
- … schöpft das Arbeitskräftepotenzial lückenlos aus.
- … steigert seine Attraktivität als Arbeitgeber und erhöht damit die Chancen, Personal zu finden und zu binden.
- … erkennt neue Marktsegmente und Kundenzielgruppen und entwickelt bedarfsgerechte Angebote
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Ihr Ansprechpartner
Dr. rer. pol.
Stephan Sandrock
Leitung Fachbereich Arbeits- und Leistungsfähigkeit Telefon: +49 211 542263-33