
ifaa-Ratgeber: KI-Kompakt
Inhalt
Der ifaa-Ratgeber1 bietet einen kompakten, praxisorientierten Überblick darüber, was Künstliche Intelligenz ist, wie Unternehmen sie nutzen können und welche organisatorischen, rechtlichen, ethischen sowie kompetenzbezogenen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu beachten sind.
- Was ist KI?
- Welche Vorteile bietet KI Ihrem Unternehmen?
- Wie viele Unternehmen nutzen KI?
- Wofür nutzen Unternehmen KI?
- Wie kann ich mich dem Einsatz von KI im Unternehmen annähern?
- Wie finde ich die erste(n) Anwendung(en)?
- Welche Voraussetzungen müssen vor der Umsetzung erfüllt sein?
- Welche rechtlichen und ethischen Anforderungen sollte ich beachten?
- Wie setze ich gewählte KI-Anwendungen am besten um?
- Welche interne Organisation brauche ich, um KI erfolgreich einzuführen und zu nutzen?
- Wie entwickle ich die Kompetenzen meiner Beschäftigten?
- Wie wirken KI-Demonstratoren im Einführungsprozess?
- Auf welche Stolpersteine sollte ich achten?
1) Erstelldatum: 31.03.2026, aktuelle Version: 31.03.2026, letzte Aktualisierung: 08.04.2026

Was ist KI?
Künstliche Intelligenz bezeichnet technische Systeme, die Informationen aus Daten verarbeiten, daraus Muster erkennen und auf dieser Basis Aufgaben übernehmen oder Entscheidungen vorbereiten. KI kann beispielsweise Texte analysieren, Prognosen erstellen, Abläufe steuern oder Vorschläge generieren.
In klar abgegrenzten Anwendungsbereichen können KI-Systeme menschliche Leistungen übertreffen – etwa durch hohe Rechenleistung oder das Auswerten großer Datenmengen. Dabei besitzt KI jedoch keine menschlichen Eigenschaften wie Urteilsvermögen, Verantwortung oder Wertebewusstsein.
Besonders an Bedeutung gewonnen hat in den letzten Jahren die generative KI (z. B. Text- oder Bildgeneratoren). Diese Systeme sind leicht zugänglich und können sowohl in der Administration als auch in der Produktion unterstützend eingesetzt werden.
Welche Vorteile bietet KI Ihrem Unternehmen?
Künstliche Intelligenz kann die Produktivität und Qualität in Unternehmen deutlich erhöhen. Sie hilft dabei, umfangreiche Datenmengen zu analysieren, Abläufe effizienter zu gestalten und Entscheidungen auf Grundlage vorhandener Informationen vorzubereiten. Außerdem übernimmt oder unterstützt KI bei standardisierten und repetitiven Routineaufgaben. Das entlastet die Beschäftigten, sodass sie mehr Zeit für anspruchsvolle, wertschöpfende und kreative Aufgaben haben, bei denen ihre Erfahrung und ihr Urteilsvermögen besonders gefragt sind.
Wie viele Unternehmen nutzen KI?
Der Anteil der Unternehmen, die KI nutzen oder deren Einsatz planen, nimmt seit Jahren stetig zu. Laut einer Bitkom Umfrage nutzten im Jahr 2025 rund 42 % der befragten Unternehmen KI. Weitere 35 % gaben an, den Einsatz von KI zu planen oder darüber zu diskutieren. Die ifaa-Trendstudie Zukunftstechnologien zeigt ein ähnliches Bild: 58 % der Befragten nutzen KI, weitere 30 % planen den Einsatz. Dabei nutzen große Unternehmen KI deutlich häufiger als kleinere Unternehmen.
Wofür nutzen Unternehmen KI?
Künstliche Intelligenz wird in Unternehmen vielseitig eingesetzt, sowohl im Produktionsbereich als auch in administrativen und dienstleistungsnahen Funktionen. Zu den typischen Anwendungsfeldern zählen Produktion, Marketing, Planung von Produktions- und Personalprozessen sowie Logistik und Lagerhaltung.
Beispiele für konkrete Anwendungen sind:
- Qualitätskontrolle durch kamerabasierte Objekt- und Anomalieerkennung
- Vorausschauende Wartung von Maschinen und Anlagen
- Optimierung von Produktions-, Fertigungs- oder Personaleinsatzplänen
- Automatisierte Beantwortung von Kundenanfragen im Service
- Autonome Material- und Produkttransporte mit Kollisionsvermeidung
In vielen Fällen unterstützt KI bestehende Prozesse, indem sie Daten auswertet, Muster erkennt oder Routinetätigkeiten automatisiert.
Wie kann ich mich dem Einsatz von KI im Unternehmen annähern?
Für die Einführung von KI gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. In der Praxis ist es sinnvoll, diese in einem bereichsübergreifenden Team zu verfolgen, das Fachbereiche, IT, Personal und Interessenvertretungen einbezieht. Orientierung bieten hierzu ifaa-Arbeitshilfen zum KI-Projektmanagement.
Gängige Annäherungsansätze sind:
- Lernorientierter Ansatz: Start mit einem KI-Pilotprojekt, um Erfahrungen zu sammeln und internes Wissen aufzubauen
- Problemorientierter Ansatz: Einsatz von KI zur Lösung konkreter, aktueller Probleme, etwa bei Qualität, Planung oder Service
- Strategieorientierter Ansatz: Entwicklung einer unternehmensweiten KI-Strategie, die mehrere aufeinander abgestimmte KI-Projekte umfasst
Begleitend dazu können Schulungen und Seminare Führungskräfte und Mitarbeitende sensibilisieren, Kompetenzen aufbauen und den Einstieg in den KI-Einsatz unterstützen. Eine Auswahl geeigneter Veranstaltungen des ifaa finden Sie hier.
Wie finde ich die erste(n) Anwendung(en)?
Geeignete erste KI-Anwendungen zeichnen sich durch einen klaren Nutzen, realistische Umsetzbarkeit und verfügbare Daten aus. Besonders geeignet sind Anwendungsfälle, die konkrete Probleme adressieren oder messbar zur Erreichung von Unternehmenszielen beitragen. Zudem muss die Datenverfügbarkeit gesichert sein. Die ifaa-Arbeitshilfen zum KI-Projektmanagement sowie der ifaa-Workshop (KI)ckstart unterstützen Sie bei der Auswahl.
Welche Voraussetzungen müssen für Umsetzung/Einsatz erfüllt sein?
- Hohes Verbesserungspotenzial
- Definierte Ziele
- Eindeutig zuordbare Prozesse
- Verfügbarkeit der benötigten Daten in erforderlicher Form und Qualität
- Definierte Zuständigkeiten und Aufgaben
- Offenheit und Akzeptanz der Mitarbeiter
Welche rechtlichen und ethischen Anforderungen sollte ich beachten?
KI-Systeme treffen keine »objektiven« Entscheidungen. Die Qualität und Zuverlässigkeit eines KI-Systems ist abhängig von zahlreichen Festlegungen, die während der Entwicklung durch Menschen getroffen werden – etwa, welche Daten in das Modelltraining einfließen oder was die Zielsetzung des Systems sein soll. Typische Risiken wie systematische Verzerrungen oder auch die – in der Architektur moderner KI-Systeme begründete – mangelnde Nachvollziehbarkeit von Ergebnissen (sog. Black Box-Problematik) oder Halluzinationen müssen deshalb aktiv adressiert werden.
Der EU AI Act unterteilt KI-Systeme nach ihrem Einsatzzweck in vier Risikoklassen. KI-Systeme, deren Einsatzzweck nicht im Einklang mit verfassungsrechtlich verankerten Werten und Grundrechten stehen, gelten als Systeme mit unannehmbarem Risiko und sind in der EU gänzlich verboten (Bsp. Social Scoring-Systeme). Für Hochrisiko-KI-Systeme, deren Ergebnisse oder Entscheidungen weitreichende schädliche Auswirkungen haben können (z. B. KI in Sicherheitskomponenten von Maschinen oder im Personalmanagement), gilt das Prinzip Human-in-the-Loop: Sie dürfen nicht ohne menschliche Aufsicht eingesetzt werden und müssen durch ein systematisches Risikomanagement flankiert werden (jeweils durch Anbieter und Betreiber umzusetzen). Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z. B. Chatbots) gelten grundlegende Transparenzpflichten, um die Täuschung der Nutzenden solcher Systeme auszuschließen. Alle weiteren Anwendungen gelten als Systeme mit minimalem Risiko und unterliegen keinen spezifischen Pflichten.
Unternehmen, die KI-Systeme nicht selbst entwickeln, sondern Anwendungen von Drittanbietern nutzen, gelten laut EU AI Act i. d. R. als Betreiber. An sie stellt die Verordnung – mit Ausnahme des Betriebs von Hochrisiko-KI-Systemen, z. B. im Personalmanagement – geringere Anforderungen. Jedoch müssen auch anderweitig festgeschriebene Vorgaben berücksichtigt werden. Insbesondere gilt:
- Inventarisierung und Risiko-Einstufung der eingesetzten KI-Systeme durchführen sowie Prüfergebnisse dokumentieren; erste Orientierung bietet der KI-Compliance-Kompass der zuständigen Bundesnetzagentur
- Informations- und Mitbestimmungspflichten vor KI-Einsatz beachten (§90 BetrVG, sowie ggf. §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und ggf. Betriebsvereinbarung zu KI ausarbeiten
- die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme darf nur mit klarer Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO), zweckgebunden und auf das notwendige Maß beschränkt (Art. 5 DSGVO) erfolgen und ist zu dokumentieren (Art. 30 DSGVO); ggf. ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen (Art. 35 DSGVO)
- Unterweisung in neue KI-Systeme im Rahmen des Arbeitsschutzes durchführen, um sicheren Einsatz zu gewährleisten und Risiken zu minimieren (§12 ArbSchG) und Förderung von KI-Kompetenz in der Belegschaft durch geeignete Maßnahmen (Art. 4. EU AI Act) (siehe auch ➞ Wie entwickle ich die Kompetenzen meiner Beschäftigten?)
Wie setze ich gewählte KI-Anwendungen am besten um?
Für die Umsetzung von KI-Anwendungen gibt es eine große Vielfalt von Vorgehensmodellen und Empfehlungen, die unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen. Die besten Erfolgsaussichten verspricht eine ganzheitliche arbeitswissenschaftliche Betrachtung, bei der von Beginn an die drei Dimensionen Mensch, Technik und Organisation mitgedacht werden. Das von der Plattform »Lernende Systeme« propagierte vierphasige KI-Change-Modell von Stowasser und Suchy umfasst die Phasen Zielsetzung und Folgenabschätzung, Planung und Gestaltung, Vorbereitung und Implementierung sowie Evaluation und Anpassung.
An diesen vier Phasen orientieren sich auch die ifaa-Arbeitshilfen zum KI-Projektmanagement als pragmatische Einstiegsmöglichkeit. In den Arbeitshilfen ist die erste Phase »Zielsetzung und Folgenabschätzung « aufgeteilt in die zwei Phasen »Initiierung und Zielfestlegung« sowie »Identifizierung und Auswahl«.
Die Phasen und unterstützende Qualifizierungsangebote des ifaa dazu sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.
Ergänzend können bspw. mithilfe folgender Checkliste des ifaa Aspekte einer langfristig menschengerechten und produktiven Gestaltung von KI-Systemen vertieft werden. Diese Checkliste wurde aus Ergebnissen des Forschungsprojektes en[AI]ble abgeleitet.
Aspekte der Auswahl, Bereitstellung und Nutzung von Daten sowie der Modellentwicklung in Machine-Learning basierten KI-Systemen können mit der folgenden ergänzenden ifaa-Übersicht vertieft werden. Hinweise zu technischen Aspekten der auf Large Language Modellen (LLM) basierenden Generativen KI finden Sie in dem ifaa-Faktenblatt »Generative Künstliche Intelligenz«. Besonders relevant sind auch aktuelle Entwicklungen zu »KI-Agenten« sowie die »Retrieval Augmented Generation« (RAG), eine Verknüpfung von LLM-gestützter Textgenerierung mit ausgewählten externen Dokumenten, welche die von Ihnen bestimmte Wissensbasis für die Beantwortung von Prompts bilden.
Phasen des KI-Einführungsprozesses mit unterstützenden Qualifizierungsangeboten des ifaa

Welche interne Organisation brauche ich, um KI erfolgreich einzuführen und zu nutzen?
Hierzu benötigen Sie eine interne Struktur, die verschiedene Funktionen und Kompetenzen abdeckt. Dazu gehören beispielsweise:
- Ein bereichsübergreifendes KI-Kernteam (Steuerkreis), das die Einführung von KI koordiniert sowie wichtige Entscheidungen und Zielsetzungen abstimmt.
- Ergänzende Beteiligte aus verschiedenen Unternehmensbereichen, die je nach Bedarf hinzugezogen werden, etwa Mitarbeitende als Anwendende der KI-Technologien, interne Integratoren, Führungskräfte, die IT-Abteilung oder auch die betriebliche Interessenvertretung.
Unterschiedliche Ansätze der organisatorischen Verortung von KI in Unternehmen, wie Top Down, Bottom Up oder Hybrid sowie Hinweise zu deren Umsetzung finden Sie hier.
Wie entwickle ich die Kompetenzen meiner Beschäftigten?
Die Entwicklung von KI-Kompetenzen beginnt bei den Führungskräften. Die Führungskräfte übernehmen eine Schlüsselrolle als Verantwortliche, Ansprechpartner für Mitarbeitende und Multiplikatoren im Unternehmen. Um Mitarbeitende vom Nutzen geplanter KI-Anwendungen zu überzeugen, Ängste abzubauen und ihr Erfahrungswissen einzubeziehen, benötigen Führungskräfte Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen.
Einen Überblick über die Aufgaben von Führungskräften und die dafür relevanten Kompetenzen bietet die ifaa-Broschüre »Künstliche Intelligenz erfolgreich einführen«.
Besondere Anforderungen stellen sich an Personen, die die Einführung von KI koordinieren oder verantworten. Für diesen Personenkreis wurde am ifaa ein kompaktes Qualifizierungskonzept entwickelt, das auch weitere beteiligte Führungskräfte und Mitarbeitende einbezieht. Aufbau, Inhalte und Praxiserfahrungen sind in der Broschüre »Künstliche Intelligenz erkennen, bewerten und einführen« beschrieben.
Mit der Kompetenzentwicklung ist auch der EU-AI-Act verbunden. Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dies bedeutet jedoch keine pauschale Schulungspflicht, sondern eine an Aufgaben und Risiken orientierte Qualifizierung. Weitere Informationen bieten ein ifaa-Faktenblatt sowie ein Podcast zum EU-AI-Act.
Wie wirken KI-Demonstratoren im Einführungsprozess?
KI-Demonstratoren sind praxisnahe Anschauungsmodelle, die KI erlebbar machen und ihren konkreten Nutzen im Arbeitsalltag aufzeigen. Im Gegensatz zu eher theoretischen Schulungsformaten, ermöglichen Demonstratoren echte Hands-on-Erfahrungen: Anwenderinnen und Anwender können KI-Technologien selbst ausprobieren, Funktionen testen und unmittelbar erleben, wie KI in konkreten Arbeitssituationen unterstützt. So werden Potenziale und Grenzen von KI-Technologien anschaulich und nachvollziehbar. Das direkte Erleben kann zudem helfen, anfängliche Skepsis oder Hemmungen gegenüber KI abzubauen.
Insbesondere zu Beginn eines Einführungsprozesses leisten KI-Demonstratoren einen wichtigen Beitrag: Sie erleichtern den Einstieg in das Thema, fördern den abteilungsübergreifenden Dialog und schaffen eine gemeinsame Verständigungsbasis für das weitere Vorgehen.
Das ifaa bietet mit dem Workshop »KI erleben und verstehen« die Möglichkeit, KI-Anwendungen in der Produktion kennenzulernen und deren Funktionsweise sowie Einsatzpotenziale mit Hilfe von KI-Demonstratoren praxisnah zu erschließen.
Auf welche Stolpersteine sollte ich achten?
- Unzureichendes Prozessverständnis und unrealistische Zielvorstellungen
- Fehlende, fehlerhafte oder schwer nutzbare Daten sowie ein unterschätzter Aufwand für den Aufbau einer geeigneten Datenbasis
- Zu knappe Zeit- und Ressourcenplanung
- Mangelnde Kommunikation innerhalb des Unternehmens
- Angst, Misstrauen oder fehlende Akzeptanz bei Mitarbeitenden
- Unklar gestaltete Schnittstellen zwischen Mensch, Technik und Organisation
Erfolgsentscheidend ist eine realistische Einschätzung der bestehenden Abläufe sowie des notwendigen Arbeits- und Zeitaufwands. Ebenso wichtig ist es, Beschäftigte frühzeitig einzubinden und transparent zu kommunizieren.
Einen anschaulichen Einstieg in typische Stolpersteine bietet ein Comic aus dem Projekt WIRKsam, der den erwarteten und den tatsächlichen Ablauf einer KI-Einführung gegenüberstellt. Zudem sensibilisiert der ifaa-Workshop »AI Bootcamp« für typische Herausforderungen bei der Einführung von KI.
Autorinnen und Autoren

Dr.-Ing.
Frank Lennings
Leitung Fachbereich Unternehmensexzellenz und Transformation
Telefon: +49 211 542263-19

Eva Hanau M. A.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Telefon: +49 2233 600371-1

Jennifer Link, M. Sc. Maschinenbau
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Telefon: +49 2233 600371-4
